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Allgemeines Erbrecht

Ein Kernbereich unserer Tätigkeit ist das Erbrecht.

Hierzu gehören jegliche Facetten dieses spannenden, aber auch herausfordernden Rechtsgebietes. Ob es sich insbesondere um die Testamentserstellung, -vollstreckung, Generationsmanagement, vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzung, Vermächtniseinforderung, Pflichtteilsforderungen oder -verteidigungen handelt.

 

Auch Erbteilsverkäufe und -schenkungen sowie entsprechend gestalterische Lösungen sind unsere Aufgaben.

Unsere Prämisse ist:

 

"Wer zu lange wartet,

dem bleibt eine Gestaltung verwehrt."

 

Ab einem gewissen Zeitpunkt, beispielsweise der Geschäfts- und/oder Testierunfähigkeit, dem Versterben oder der Verschollenheit, kann keine Gestaltung oder Planung mehr erfolgen und man kann nur noch reagierend versuchen, die Schäden so gering wie möglich zu halten.

Wir bieten regelmäßig an, auch mit Ihrer Familie entsprechende Lösungen zu erörtern und für Fragen, sowie den tatsächlichen Übergang, begleitend zur Seite zu stehen. Ob und in welchem Umfang die Erbfolge jedoch im Kreis der Engsten besprochen werden soll, will wohl überlegt sein.

Bei unternehmerischen Vermögen raten wir hierzu, sollte die Nachfolge auch innerhalb der Familie erfolgen.

Bei Privatvermögen wird kann die offene Diskussion der Erbfolge ggf. erhebliche Probleme nach sich ziehen. Hier ist eine Betrachtung im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Familienverhältnisse und Charaktere unabdingbar.

 

Sprechen Sie uns gerne an, wir erarbeiten Lösungen und Vorgehensmöglichkeiten mit Ihnen.

 

Image by Trent Erwin
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