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Betreuungsrecht

gerichtlich bestellte Betreuung oder private Vorsorgetätigkeit

Das Betreuungsrecht umfasst den Bereich und Lebensabschnitt, "wenn Sie nicht mehr alleine können oder wollen."

Regelmäßig kann die Zeit im Leben kommen, dass bestimmte Dinge nicht mehr von Ihnen selbst erledigt werden können oder sollten.

Sollten Sie keine Vorsorge eingerichtet haben und nicht mehr einrichten können, so wird das Betreuungsgericht auf Anregung Dritter oder von Familienangehörigen im Zuge des Amtsermittlungsgrundsatzes tätig und bestellt Ihnen zur Regelung Ihrer Belange einen gerichtlich bestellten Betreuer.

Eine andere Variante ist, dass Sie sich eine Person Ihres Vertrauens vorsorgend aussuchen. Dieser Auftrag zur privaten Vermögenssorge geht in der Regel einher mit einer Vorsorgevollmacht, welche Ihre Wünsche hilft, umzusetzen.

Im Innenverhältnis, also zwischen Ihnen und dem Vorsorgebevollmächtigtem, wird dieser durch begleitende Anweisungen gebunden, Ihren Willen umzusetzen und für Sie geltend zu machen, sollten Sie hierzu nicht mehr in der Lage sein.

Einige unserer Mandanten sind auch noch fähig, Ihre Belange selbst zu regeln, nutzen jedoch die vertragliche Beziehung bereits vorher, um sich "lästiger Angelegenheiten" zu entledigen.

Sprechen Sie uns gerne an, ob Betreuungsgericht oder Privatperson, um eine adäquate Lösung zu erreichen.

 

Image by James Sutton
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