top of page

Nachlassverwaltung

Einige Nachlässe, als sog. Einzelnachlass, sowie in Erbengemeinschaft, bedürfen der rechlichen Verwaltung. Die Nachlassverwaltung kann von jedem Erben, sowie von Nachlassgläubigern beantragt werden und wird durch das Nachlassgericht beschlossen.

Sie dient Gläubigern, welche einer Vielzahl von zerstrittenen Erben gegenüberstehen,  einen Vertreter des Nachlasses, also einen Nachlassverwalter, zu erhalten.

Gleichermaßen wichtig kann die Nachlassverwaltung für die Erben sein, wenn die zerstrittene Erbengemeinschaft keine Lösungen der Verwaltung der Nachlassgegenstände zustande bringt. Oft befinden sich dann nicht verwaltete Mehrfamilienhäuser oder Aktiendepots im Nachlass, welche  es zu verwalten gilt, um Schaden von der Erbengemeinschaft abzuwenden.

 

Erst der ordnungsgemäß verwaltete und aufbereitete Nachlass kann vollständig geteilt werden, die Erbengemeinschaft kann möglichst ohne gerichtliche Einbindung auseinandergesetzt werden.

 

Image by Patrick Fore
favicon_smr.png
BÜRO IN LANDSHUT

Innere Regensburger Str. 4

84034 Landshut

Tel.: 0871-21833

Fax: 0871-21671

BÜRO IN MÜNCHEN

Nymphenburgerstr. 90 e

80636 München

Tel. 089 - 998252370
Fax. 089 - 998252371

Telefonische Erreichbarkeit des Sekretariats

Mo bis Do 8:45 - 12:00 Uhr 

und 13.00 -17:00 Uhr
Freitag 8:45-12:30 Uhr

Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

bottom of page