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Testamentserstellung

Ein gewichtiger Punkt der erbrechtlichen Beratung ist die Erstellung von Testamenten für unsere Mandanten.

Mit der Erstellung geht die Beratung einher, welche Art von Testament im konkreten Einzelfall Sinn ergibt. Ob für Sie ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament mit Ihrem Ehegatten, ein handschriftliches, notarielles oder "Berliner Testament" anzuraten ist, gilt es zu klären.

Wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile und die besonderen Auswirkungen im Zivilrecht (sei es durch Vermeidung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen) und im Steuerrecht (sei es zur Vermeidung von Schenkung- und Erbschaftsteuer).

Regelmäßig gehört zu der Beratung einer Testamentserstellung, sofern dieses gewünscht ist, auch eine rechtliche Prüfung der Ihr Vermögen prägenden Gegenstände sowie die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.

Die besondere Berücksichtigung der schenkung- und erbschaftsteuerlichen Auswirkungen eröffnet sichere Wege und erspart bei Privatvermögen regelmäßig die zusätzliche Beauftragung und Einbeziehung von begleitenden anderen Beratungsunternehmen.

 

 

Image by Luke Michael
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