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Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft wird gerichtlich angeordnet, wenn ein Nachlass "herrenlos" ist, das heißt, wenn die Erben oder einzelne Erben unbekannt sind.

Der Nachlasspfleger sichtet und sichert den Nachlass, erstellt ein ordnungsgemäßes Nachlassverzeichniss und schützt die Interessen der unbekannten Erben.

Unser Anliegen ist es, transparent und vertrauensvoll gegenüber den Nachlassgerichten tätig zu werden und zum Einen deren Vorgaben einzuhalten, zum Anderen die Interessen und Rechte der unbekannten Erben zu schützen.

Sollten Sie einen Nachlasspfleger benötigen, oder dessen erfolgte Tätigkeit überprüfen lassen wollen, kommen Sie gerne auf uns zu.

 

Image by Giammarco Boscaro
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