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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht

Bewertung der Vermögensgegenstände

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht

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Einer unserer Schwerpunktsbereiche ist zum Einen die Vorausschau, welche Maßnahmen möglich sind, um eine Erb- bzw. Schenkungsteuer zu reduzieren.

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Zum Anderen erstellen wir Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen und sorgen für möglichst umfangreiche Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten.

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Wir konnten die Erfahrung machen, dass für viele Steuerberater und Rechtsanwälte, welche Ihre Kerngeschäfte in anderen Rechtsbereichen haben, dieser "Randbereich" erfolgreich unterstützt und ergänzt werden kann.

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Gerade den maßgeblichen Bereich des Bewertungsrechtes (BewG) für die Vermögensgegenstände der Schenkung oder des Nachlasses gilt es sorgsam anzuwenden.

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Insoweit ist es für uns auch nicht fremd, anderen Berufskollegen zuzuarbeiten bzw. diesen bei Ihren Mandaten beratend zur Seite zu stehen.

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Sprechen Sie uns gerne an.

Image by Aaron Burden
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BÜRO IN LANDSHUT

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Innere Regensburger Str. 3- 4

84034 Landshut

Tel.: 0871-21833

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BÜRO IN MÜNCHEN

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80636 München

Tel. 089 - 998252370
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Telefonische Erreichbarkeit des Sekretariats

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Mo bis Do 8:45 - 12:00 Uhr 

und 13.00 -17:00 Uhr
Freitag 8:45-12:30 Uhr

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Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

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