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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht

Bewertung der Vermögensgegenstände

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht

Einer unserer Schwerpunktsbereiche ist zum Einen die Vorausschau, welche Maßnahmen möglich sind, um eine Erb- bzw. Schenkungsteuer zu reduzieren.

Zum Anderen erstellen wir Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen und sorgen für möglichst umfangreiche Ausnutzung der steuerlichen Möglichkeiten.

Wir konnten die Erfahrung machen, dass für viele Steuerberater und Rechtsanwälte, welche Ihre Kerngeschäfte in anderen Rechtsbereichen haben, dieser "Randbereich" erfolgreich unterstützt und ergänzt werden kann.

Gerade den maßgeblichen Bereich des Bewertungsrechtes (BewG) für die Vermögensgegenstände der Schenkung oder des Nachlasses gilt es sorgsam anzuwenden.

Insoweit ist es für uns auch nicht fremd, anderen Berufskollegen zuzuarbeiten bzw. diesen bei Ihren Mandaten beratend zur Seite zu stehen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Image by Aaron Burden
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und 13.00 -17:00 Uhr
Freitag 8:45-12:30 Uhr

Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

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