top of page

Corona- bedingtes Hygienekonzept für Termine und Veranstaltungen

Autorenbild: Kanzlei SMR Kanzlei SMR

Liebe Mandanten, liebe Besucher und Interessierte an unserer Kanzlei, liebe Vortragsteilnehmer,


wir dürfen in der derzeitigen Situation auf unser aufgenommenes Hygienekonzept hinweisen und bitten dieses bei jedem Besuch unserer Veranstaltungen, Vorträge oder unserer Kanzlei zu beachten. Es orientiert sich an den Vorgaben der Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung und den Einzelverfügungen.

Zur Vermeidung von Covid - 19 Infektionen und aus Schutzgründen der anderen Vortragsteilnehmer, Mandanten sowie Mitarbeiter unserer Standorte bitten wir Sie die folgenden Vorgaben einzuhalten:

- Besuche können in den Fluren und bei Teilnahme an Vorträgen lediglich mit einer

geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung vorgenommen werden.

- Personen mit Erkältungssymptomen haben Termine zu verschieben bzw. sind

bei Veranstaltungen leider nicht zugelassen.

- Zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind Kontaktdaten aufzunehmen.

Diese werden Datenschutzkonform gesichert und nach den gesetzlichen

Haltefristen gelöscht/vernichtet.

- Wir bitten Sie den geltenden Mindestabstand zu anderen Personen als diejenigen,

welche mit Ihnen angemeldet sind, einzuhalten. Halten Sie bestenfalls darüber

hinaus 1,5 – 2m ein.

- Der Mindestabstand wird auch bei etwaigen Veranstaltungen eingehalten.


Vielen Dank für Ihr Verständnis,


wir hoffen einer etwaigen Infektionsgefahr mit diesen Maßnahmen entgegenzuwirken.


Bleiben Sie gesund!


Ihr SMR Team.

199 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Corona COVID-19 Update der Kanzlei

Liebe Mandanten, sehr geehrte Besucher unserer Website. Wir möchten die derzeitigen Geschehnisse zum Anlass nehmen und Ihnen mitteilen,...

BGH Urteil vom 14.03.2018 Az: IV ZR 170/16

Die unbenannte Zuwendung unter Ehegatten, eine Schenkung im Pflichtteilsrecht, keine Gegenleistung Die lange Jahre umstrittene unbenannte...

Diskussion BFH Entscheidung vom 29.11.2017 II R 14/16

Familienheim versagt für dingliches Anwartschaftsrecht, bloßer Anspruch auf Eigentum genügt nicht Dem Familienheimfreibetrag unterliegt...

Comments


favicon_smr.png
BÜRO IN LANDSHUT

Innere Regensburger Str. 4

84034 Landshut

Tel.: 0871-21833

Fax: 0871-21671

BÜRO IN MÜNCHEN

Nymphenburgerstr. 90 e

80636 München

Tel. 089 - 998252370
Fax. 089 - 998252371

Telefonische Erreichbarkeit des Sekretariats

Mo bis Do 8:45 - 12:00 Uhr 

und 13.00 -17:00 Uhr
Freitag 8:45-12:30 Uhr

Darüber hinaus Termine nach Vereinbarung.

bottom of page