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Corona- bedingtes Hygienekonzept für Termine und Veranstaltungen

Liebe Mandanten, liebe Besucher und Interessierte an unserer Kanzlei, liebe Vortragsteilnehmer,


wir dürfen in der derzeitigen Situation auf unser aufgenommenes Hygienekonzept hinweisen und bitten dieses bei jedem Besuch unserer Veranstaltungen, Vorträge oder unserer Kanzlei zu beachten. Es orientiert sich an den Vorgaben der Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung und den Einzelverfügungen.

Zur Vermeidung von Covid - 19 Infektionen und aus Schutzgründen der anderen Vortragsteilnehmer, Mandanten sowie Mitarbeiter unserer Standorte bitten wir Sie die folgenden Vorgaben einzuhalten:

- Besuche können in den Fluren und bei Teilnahme an Vorträgen lediglich mit einer

geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung vorgenommen werden.

- Personen mit Erkältungssymptomen haben Termine zu verschieben bzw. sind

bei Veranstaltungen leider nicht zugelassen.

- Zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind Kontaktdaten aufzunehmen.

Diese werden Datenschutzkonform gesichert und nach den gesetzlichen

Haltefristen gelöscht/vernichtet.

- Wir bitten Sie den geltenden Mindestabstand zu anderen Personen als diejenigen,

welche mit Ihnen angemeldet sind, einzuhalten. Halten Sie bestenfalls darüber

hinaus 1,5 – 2m ein.

- Der Mindestabstand wird auch bei etwaigen Veranstaltungen eingehalten.


Vielen Dank für Ihr Verständnis,


wir hoffen einer etwaigen Infektionsgefahr mit diesen Maßnahmen entgegenzuwirken.


Bleiben Sie gesund!


Ihr SMR Team.

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